Der gesetzlich vorgeschriebene lichte Raum über Verkehrsflächen, der für ungehindertes Passieren notwendig ist, beträgt 4,50 m. über Straßen und 2,50 m. über Rad-und Gehwegen. Zu tief hängende oder herausragende Äste können den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen und sogar zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Wenn Äste in den Verkehrsraum ragen, ist es notwendig, das Lichtraumprofil wiederherzustellen.
Der Lichtraumprofilschnitt wird zur Erhaltung oder Herstellung des lichten Raumes an Straßenbäumen durchgeführt- überwiegend im Fein- und Schwachastbereich (5 cm < Ø), bei gut abschottenden Baumarten jedoch auch im Grobastbereich (5 cm > Ø < 10 cm).

Lassen Sie sich von uns über passende Schnittmaßnahmen beraten!

 

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